Leihvertrag Sofortbild-Kamera

Zwischen
Kevin Nehring Media
Inhaber Kevin Nehring
Akazienstraße 55
17389 Anklam
– nachfolgend “Verleiher” genannt –

und

Vorname Nachname
Telefonnummer
E-Mail Adresse

– nachfolgend “Entleiher” genannt –

wird folgender Leihvertrag geschlossen:

§ 1 Vertragszweck

Der Verleiher stellt dem Entleiher bis auf Widerruf eine Sofortbild-Kamera (Modell: [Modell]) mit [Anzahl] Papieren (im Folgenden “Leihgegenstand”) zum Zweck der Nutzung für eine Dauer von [Anzahl] Tag/Tagen (von [Startdatum] bis [Enddatum]) zur Verfügung.

Der Entleiher zahlt eine Gebühr in Höhe von X,XX € vor der Entleihung.

§2 Leihzeit und Rückgabe

Gewählte Option durch Entleiher: [Selbstabholung oder Lieferung]

Bei der Abholung und Lieferung beginnt die Leihzeit mit der Ausgabe des Leihgegenstands durch den Verleiher.
Bei der Selbstabholung muss der Entleiher den Leihgegenstands bis spätestens 11:00 Uhr am folgenden Tag der Entleihung zurückzugeben.
Bei der Lieferung endet die Leihzeit mit dem Abholen des Leihgegenstands durch den Verleiher. Der Entleiher verpflichtet sich, den Leihgegenstand dem Verleiher spätestens am folgenden Tag der Entleihung bis 11:00 Uhr zurückzugeben.

§3 Gebrauch

Am Leihgegenstand dürfen keinerlei irreversiblen Veränderungen vorgenommen werden.

§4 Weitergabe an Dritte

Der Leihgegenstand oder Teile davon dürfen weder zur Nutzung an unberechtigte Dritte weitergegeben noch vermietet oder verkauft werden.

§5 Haftung

Der Entleiher verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit dem Leihgegenstand. Sollte der Leihgegenstand oder ein Teil davon durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, haftet der Entleiher für den daraus entstandenen Schaden. Dies gilt auch für den Fall, dass der Leihgegenstand oder ein Teil davon verloren geht. Der Entleiher verpflichtet sich, für ausreichenden Diebstahlschutz zu sorgen.

§6 Beschädigungen

Jede Beschädigung oder Verlust des Leihgegenstands oder eines Teils davon ist dem Verleiher sofort schriftlich anzuzeigen.

§7 Rücktritt

Der Verleiher ist zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Vertragsbedingungen verletzt werden. Der Leihgegenstand ist nach Rücktritt vom Vertrag unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen, an den Verleiher zurückzugeben.

§8 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden.

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Unterschrift Entleiher