Leihvertrag Fotobox

Zwischen
Kevin Nehring Media
Inhaber Kevin Nehring
Akazienstraße 55
17389 Anklam
– nachfolgend “Verleiher” genannt –

und

Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefonnummer
E-Mail Adresse

– nachfolgend “Entleiher” genannt –

wird folgender Leihvertrag geschlossen:

§ 1 Vertragszweck

Der Verleiher stellt dem Entleiher bis auf Widerruf eine Fotobox mit Touch-Monitor, Lichtstreifen und Kamera zur Verfügung.

Bei der Auswahl der Drucker-Flatrate ist außerdem ein Fotodrucker, sowie notwendige Verbrauchsmaterialien für eine Dauer von maximal 10 Stunden pro Nacht enthalten.

Ein Design ist entweder durch Auswahl des Kunden aus einem vorhanden oder ein individuelles Design, welches in die Fotobox-Software bereits integriert ist.

Bei Auswahl des Verkleidungszubehörs wird eine zufällige Auswahl an Kleidungsgegenstände, wie beispielsweise Hüte, Brillen oder Handschilder durch den Verleiher zusammengestellt und zur Verfügung gestellt.
(im Folgenden “Leihgegenstand”) zum Zweck der Nutzung für eine Dauer von [Anzahl] Nacht/Nächten (ab [Startdatum] 15:00 Uhr bis [Enddatum] 11:00 Uhr) zur Verfügung.

Der Entleiher zahlt eine Gebühr in Höhe von vor der Entleihung.

§2 Leihzeit und Rückgabe

Die Leihzeit beginnt mit der Ausgabe des Leihgegenstands durch den Verleiher und endet mit dem Abholen des Leihgegenstands durch den Verleiher. Der
Entleiher verpflichtet sich, den Leihgegenstand dem Verleiher spätestens am [Enddatum] bis 11:00 Uhr zurückzugeben.

§3 Gebrauch

Am Leihgegenstand dürfen keinerlei irreversiblen Veränderungen vorgenommen werden.

§4 Weitergabe an Dritte

Der Leihgegenstand oder Teile davon dürfen weder zur Nutzung an unberechtigte Dritte weitergegeben noch vermietet oder verkauft werden.

§5 Haftung

Der Entleiher verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit dem Leihgegenstand. Sollte der Leihgegenstand oder ein Teil davon durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, haftet der Entleiher für den daraus entstandenen Schaden. Dies gilt auch für den Fall, dass der Leihgegenstand oder ein Teil davon verloren geht. Der Entleiher verpflichtet sich, für ausreichenden Diebstahlschutz zu sorgen.

§6 Beschädigungen

Jede Beschädigung oder Verlust des Leihgegenstands oder eines Teils davon ist dem Verleiher sofort schriftlich anzuzeigen.

§7 Rücktritt

Der Verleiher ist zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Vertragsbedingungen verletzt werden. Der Leihgegenstand ist nach Rücktritt vom Vertrag unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen, an den Verleiher zurückzugeben.

§8 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden.

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Unterschrift Entleiher